Batteriegesetzhinweise
Informationen zum Batteriegesetz:
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Dies wird durch folgenden Aufdruck auf Batterien verdeutlicht:
Wir weisen darauf hin, dass Sie als Endnutzer gesetzlich verpflichtet sind, Batterien zurückzugeben.
Sie können Batterien nach Gebrauch unentgeltlich an der Verkaufsstelle zurückgeben.
Bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte von darin enthaltenen Metallen
(Hg = mehr als 0,0005 Masseprozent, Cd = mehr als 0,002 Masseprozent, Pb = mehr als 0,004 Masseprozent)
besteht die Verpflichtung, Batterien entsprechend zu kennzeichnen.
Hierbei werden folgende Abkürzungen verwendet:
„Cd" steht für Cadmium.
„Hg" steht für Quecksilber.
„Pb" steht für Blei.
Information Rücknahme von Elektronik Altgeräten:
Information über die Pflicht, EAG vom übrigen Abfall zu trennen und Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht fest mit dem Altgerät verbaut sind, vor der Abgabe zu trennen (§ 10 ElektroG).
Daher gehören Elektrogeräte nicht in den Hausmüll, sondern sind vom übrigen Abfall zu trennen. Bitte entfernen Sie vor der Entsorgung die Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht fest mit dem Altgerät verbaut sind.
Altgeräte bitte fachgerecht entsorgen
Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Altgeräte getrennt vom Hausmüll zu entsorgen und z. B. beim lokalen Wertstoffhof abzugeben. Elektro-Altgeräte werden dort kostenlos angenommen. Damit wird gewährleistet, dass die Altgeräte fachgerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.
Von uns erhaltene Geräte können Sie nach Gebrauch bei uns unentgeltlich zurückgeben indem Sie sie ausreichend frankiert per Post an die im Impressum angegebene Adresse zurücksenden.
Altgeräte, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.